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Die Kosten der Reittherapieeinheiten sind in den meisten Fällen privat zu bezahlen. In Sonderfällen kann die Reittherapie teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Sozial- bzw. Jugendamt übernommen werden.

 

Grundsätzlich ist das Therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Einige private Krankenversicherungen sind zur Kostenübernahme bereit. Ein vom Hausarzt ausgestelltes Attest mit entsprechender Verordnung "Heilmethode Reittherapie" kann eingereicht werden. Die Krankenkassen entscheiden danach individuell, ob sie die Kosten übernehmen.

 

Zum Teil unterstützen auch Fördervereine die Finanzierung von Therapiestunden für finanzschwache Klienten, bei denen die Kostenübernahme für Therapiestunden beantragt werden.

Zur Kontaktvermittlung sind wir gerne behilflich.

Kostenübernahme

Finanzierung durch Vereine

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